Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Urteile also, die entweder im Ergebnis schlichtweg nicht nachvollziehbar sind oder bei denen die Verfahrensrechte mindestens einer Prozesspartei mit Füßen getreten wurden.
Derartige eindeutige Fehlentscheidungen stellen eine Gefahr für den Rechtsstaat dar – und zwar jede einzelne von ihnen, auch wenn es sich aus der Sicht eines Außenstehenden um einen „Ausreißer“ handeln mag. Denn wenn jemand einer solchen Fehlentscheidung zum Opfer fällt, verliert er das Vertrauen in die Justiz und wird dieses Empfinden auch an sein soziales Umfeld weitergeben.
Seit 40 Jahren als Unternehmer im vorbeugenden- abwehrenden Brandschutz tätig, beauftragte ich am 26. März 2014 einen Dipl.-Ing. Architekten, aus der unmittelbaren Nachbarschaft, der im Rahmen einer Energetischen Dachsanierung die Baubegleitung-Planung einschl. Erkererweiterung übernahm, wegen Geringfügigkeit soll nach Std. 75.-/55.-€ abgerechnet werden, Baubeginn sollte Juni 2014 sein.
In seinem Leistungsverzeichniss steht: Es handelt sich um die Sanierung eines 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit Kellergeschoss und zum Teil ausgebautem Dachgeschoss dessen Dach wärmegedämmt und saniert werden soll. Die Traufhöhe ist 6,50 m.ü. Gelände. Das Gebäude gliedert sich in 3 (drei) aneinander stehende unterschiedliche Abschnitte:
1. Haushälfte links 1932 (ausgebaut und bewohnt)
2. Haushälfte rechts 1932 (ausgebaut und z.Z. nicht bewohnt)
3. Anbau 1955 (nicht ausgebaut, jedoch für Ausbau vorbereitet)
Bereits am 23.06.2014 steht in einem schriftlichen Gesprächsprotokoll zwischen Architekt und Feuerwehr zu lesen: Der 1. und 2. Rettungsweg wie auch die Anleiterbarkeit sind vorhanden
und weiter die Tatsachen
Was folgt war am 07.06.2016 vom AG Blumenthal ein Versäumnisurteil- dann mein Einspruch und darauf die Klage des Dipl.-Ing. Architekten aus Bremen-Nord
Das Gericht ignoriert ein Gesprächsprotokoll der Feuerwehr in dem zu lesen ist:
Der 1. und 2. Rettungsweg wie auch die Anleiterbarkeit sind vorhanden:
Aber es wurde verhandelt bis zum 18.11.2019 und dann
Solche Urteile verleiten dann den Schlepper zum Nepper..... und die Guten müssen darunter Leiden!
was sagtst Du dazu?
Er hat ein 40er HT-Rohr in den Bogen per Flamme eingebrannt, abgedichtet und FERTIG -
Diese Leckstelle versaute die gesammte Dämmung unter dem Estrich - Wie blöd muss so ein Klempner sein?
Glaube nicht das war ein Fehlgriff - Nein davon gibt es einige! Handwerk hat goldenen Boden.
15. Hier war der Bremer Baumpfleger aktiv.- Toll - Oder?
Nach § 39 Absatz 5 Nr. 2 des (BNatSchG) ist es verboten einen 120 Jahre alten Baum mit einem Stammumfang von 285cm, der auf einem Privatgrundstück steht, ohne Grund, die gesunde 7m lange Krone zu entnehmen. Dennoch hat ein Bremer Baumschutzpfleger diese gesunde 7m lange Baumkrone rausgesägt und das ohne Genehmigung. Das dieser Vorgang auch nach §3 der Bremer Baumschutzverordnung eine verbotene Maßnahme war, ist aus der schriftlichen Stellungnahme der Sachbearbeiterin zu entnehmen, die den Baum begutachtet hat. Gleiches wurde dem Amt auch durch ein weiteres Sachverständigen Gutachten klar und deutlich bestätig, dass hier nach §3 der Bremer Baumschutzverordnung das Vorgehen des Bremer Baumpflegers, eine grobe, verbotene Maßnahme war.
Man beachte, ein durchschnittlicher Laubbaum von 15-20 m Höhe und einer Blattfläche von 1000 m2 erbringt immense Leistungen:
Sauerstoffproduktion: 3 Mio. l/Jahr (370 l/Stunde)
Filterleistung (Staub, Stickoxide): 7000 kg/Jahr.
Durch Wurzeln verhinderter Wasserabfluss: 70.000 l/Jahr
Kühlende Wirkung durch Verdunstung von Wasser über die Blätter: bis zu 400 l an heißen Sommertagen
Kühlende Wirkung durch Schattenspenden: Ein Laubbaum mit 15 m Kronendurchmesser kühlt eine Fläche von 160 m2 .
Lärmreduzierende Wirkung in Städten
Lebensraum und Nahrungsspender für Tiere, z.B. Eichhörnchen, Fledermäuse, Spechte, Insekten usw.
Wenn man einen 100-jährigen Baum fällen würde, müsste man 2.500 junge Bäume nachpflanzen
Leider wurde die beschriebene Verstümmelung seitens der Bremer Umweltbehörde nicht weiterverfolgt –
vielleicht aus Personalmangel?
Fachfirma aus Bremen-Nord hat uns am 18.09.2013 zwei Dachfenster für rund 1.587,46€ eingebaut und dazu haben wir kostenfrei noch diverse Einflug-Löcher für die Vogelwelt und/oder Fledermäusen erhalten.
Auch der zweite Versuch den Fusch zu beseitigen, ging in die Hose. Vom Dachboden bis in den Keller Bitumenspachtel und immer noch Löcher im Dach und falsch eingebaute Dachfenster.
Der Gutachter schreibt; Die Dachdeckerarbeiten sind mangelhaft und entsprechen in keinster Weise den Anforderungen einer handwerklichen Leistung. Die Fenster sind auszubauen und neu einzufassen.
Wenn Sie mehr wissen möchten klicken Sie einfach einmal auf das blau unterlegte Wort "Feuerlöscherprüfung" und Sie werden Staunen.
Auch bei der Feuerlöscherprüfung sind Nepper- Schlepper + Bauernfänger mit gutem Erfolg am Ball, weil die Kunden sich mit dieser Thematik nicht ausreichend auskennen.
Helfen Sie mit, diesem Treiben ein Ende zu setzen.
Achten Sie, zu Ihrer Sicherheit auf nachfolgendes.
a. Lassen Sie sich den Perso- und den Prüfausweis zeigen.
b. Zugehörigkeit zu einem Verband bestätigen lassen.
c. Ist der Betrieb zertifiziert, oder Mitglied in einer Gütegemeinschaft.
d. Besteht eine ausreichende Haftpflichtversicherung.
e. Achten Sie auch auf die Ausstattung des Servicewagens.
f. Wenn Sie sich nicht SICHER sind- Rufen Sie den Betrieb an.
Ich habe diesen Film in N3 gesehen, und kann Ihnen diesen nur ans Herz legen, damit Sie nicht auch einmal einen solchen FeuerLöscherPrüfer in die Hände geraten. Schauen Sie einfach einmal rein.
Ein Fenster + Türen- Meisterfachbetrieb stellt am 08.04.2010 seine Leistung mit 553,45€ in Rechnung weil er, wie er Schreibt....
An allen Fenstern und Außentüren Beschläge eingestellt, gefettet und z.T. mit Rostlöser gangbar gemacht. Verglasungen nachgearbeitet und fachgerecht geglotzt.
Alle Holz- und Kunststoff-Elemente wie OG-Wohnung durchgearbeitet, neue Dichtungen eingezogen.
Fakt: An 5 Kunststofffenster im 1.OG sind Keine NEUEN Dichtungen eingezogen worden. Diese Fenster haben nicht einmall einen Putzlappen, noch Fett und/oder Rostlöser gesehen.
Eine SOnnen idee hat uns in 2011 eine Kpl. Photovoltaikanlage mit 132 Modulen für rund
50.000,00€, laut Sachverständigen Gutachten mangelhaft installiert. Diese hat uns wegen einem, zurecht einbehaltenen Sicherheits-einbehalt von 4.000,--€, verklagt, statt einfach nur Nachzubessern.
Nach dem diese Idee vom Gericht zur Nachbesserung aufgefordert wurde, hat sie die Klage wieder zurückgezogen, und uns mit einer fehlerhaften Anlage alleingelassen.
Das wir bis heute noch keine befriedigende Dokumentation haben, ist ev. zu verkraften, jedoch macht sich die Sonnen idee mit nicht beachteten Verschattungen und eine nicht ausreichende Energieernte arg bemerkbar, so das sich das ganze einfach nicht rechnet. Also Augen auf bei einer SOnnen idee.
Er hat das Elektro-Handwerk bei einer ortsansässigen Firma erlernt und 1994 hat er die Meisterprüfung im Gewerk der Elektroinstallation an der BFE abgelegt.
Und so eine SAUbere Leistung hinterläßt der Elektromeister aus OHZ. Weil ich die Sauerei mit 1.775,73€ nicht bezahle, hat er Klage angedroht.
Guten Tag Herr Dierker,
nach betrachten der Bilder habe ich vollstes Verständnis für Ihren Unmut. Wenn das, das Ergebnis einer fertigen Handwerksleistung sein soll habe ich dafür kein Verständnis. Leider ist es so, das sich ein jeder heute selbstständig machen kann und das in einigen Fällen auch ohne einen Meisterbrief. In Ihrem Fall handelt es sich wahrscheinlich um den Betrieb „DKEW“ aus Osterholz-Scharmbeck. Dieser Betrieb gehört nicht zu der Elektro-Innung Osterholz, aus diesem Grund möchte ich mich auch im Namen meiner Kollegen von so einer Handwerksleistung distanzieren.
Sollten sie Unterstützung benötigen wenden Sie sich bitte an den Herrn Janke von der Schlichtungsstelle des Handwerks in Lüneburg. (Telefon-Durchwahl: 0431 712 136)
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Blome
Obermeister der Elektro-Innung Osterholz
Jetzt kommt`s DOLLER denn der Kücheblock Typ SAVOY in weisser Holzmaserung löst sich auf. An fast allen Türen wölbt sich die Beschichtung weil ein falscher Kleber verwendet wurde.
Ich ärgere mich über die gekaufte Nobilia-Küche, weil sich an verschiedenen Schranktüren das Furnier vom Untergrund löst und mir auf tel. Nachfrage von einer Verkäuferin erklärt wurde; Der Hersteller führe diese Küche nicht mehr im Programm, und mehr könne sie mir nicht sagen.
Es ist schon ein starkes Stück, dass Händler ihren Kunden bei einer berechtigten Reklamation nicht weiterhelfen wollen.
********
Ich habe direkt mit NOBILIA telefoniert und man wollte mir gerne helfen, könne aber nicht direkt mit dem Endverbraucher verhandeln. Man hat mir bestätigt, dass der Mangel, wegen des verwendeten Klebstoffes, unter die Garantie fällt. Ich solle die Vermittlung von R einleiten, R würden keine Kosten entstehen!
*********
Mit einer Zuzahlung von ca. 500€ war R bereit Ersatz zu liefern.
In 2008 einen Auftrag erteilt, der laut Angebot mit 3.832,64€ und dem Versprechen warb, "nicht nur die Wände lot- und fluchtgerecht herzustellen".
Die am 18.07.2008 überreichte Rechnung vom Maurermeister Ralf über 4.042,50€ wurde mit der Auflage der Nachbesserung zurückgehalten, er hat diese Leistung bis heute nicht erbracht.
Qualität ist niemals Zufall; sie ist immer das Ergebnis hoher Ziele, aufrichtiger Bemühung, intelligenter Vorgehensweise und geschickter Ausführung.